Pflegereform 2027: was sich beim Umbau-Zuschuss ändert
Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung zum 1. Januar 2027 umbauen. Für den Zuschuss für Umbauten in der Wohnung ändert sich nach dem Entwurf nichts. Andere Leistungen, die oft zusammen damit genutzt werden, sollen aber wegfallen. Beschlossen ist noch nichts.
Stand: 7. November 2026
Wo das Gesetz steht
Der Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 21/8869) wurde am 5. November 2026 in erster Lesung beraten und liegt jetzt im Gesundheitsausschuss. Geplant ist, dass er überwiegend am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Im parlamentarischen Verfahren kann sich noch vieles ändern – wir aktualisieren diese Seite nach dem Beschluss.
Was nach dem Entwurf gilt
| Leistung | Heute | Nach dem Entwurf |
|---|---|---|
| Zuschuss für Umbauten (§ 40 Abs. 4) | bis 4.180 € je Maßnahme, bis 16.720 € bei mehreren | unverändert |
| Umbau-Zuschuss bei Pflegegrad 1 | ja | ja |
| Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett) | ja | ja |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat | eigener Anspruch entfällt, Kosten aus dem Pflegegeld |
| Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 | 131 € im Monat | entfällt; für Pflegegrad 2–5 ein „Sozialraumbudget“ |
| Schwelle für Pflegegrad 1 (neue Anträge) | 12,5 Punkte | soll laut Fachberichten auf 15 Punkte steigen; Bestandsschutz für bereits Eingestufte |
Was das für Ihren Umbau heißt
- Der Zuschuss der Pflegekasse bleibt nach dem Entwurf in voller Höhe, auch bei Pflegegrad 1.
- Wer bereits einen Pflegegrad hat, behält ihn. Wer erst einen beantragen will, sollte das nicht aufschieben, weil die Hürde für Pflegegrad 1 bei neuen Anträgen steigen soll.
- Der KfW-Zuschuss ist unabhängig von der Reform derzeit gestoppt.
Häufige Fragen
Sollte ich den Umbau-Antrag noch 2026 stellen?
Für den Zuschuss für Umbauten ändert sich nach dem Entwurf nichts. Wer einen Pflegegrad hat und den Umbau braucht, muss deshalb nicht hetzen – aber auch nicht warten. Wer noch keinen Pflegegrad hat, sollte ihn nicht hinauszögern: Für neue Anträge soll die Schwelle für Pflegegrad 1 steigen.
Was ist mit der Pflegebox für 42 Euro im Monat?
Nach dem Entwurf soll der eigene Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel entfallen. Die Kosten sollen künftig aus dem Pflegegeld bestritten werden. Ob das so beschlossen wird, ist offen.
Quellen
- Gesetzentwurf Pflegeneuordnungsgesetz, BT-Drucksache 21/8869 (bundestag.de)
- Deutscher Bundestag: Erste Lesung Pflegeneuordnungsgesetz, KW 45/2026
- Bundesgesundheitsministerium: Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (gesetze-im-internet.de)
Alle Angaben ohne Gewähr und keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Verbindlich entscheiden Pflegekasse, Förderstelle und Finanzamt. Kostenlos und unabhängig beraten Pflegestützpunkte und Wohnberatungsstellen.