Förderung für barrierefreien Umbau
Der Zuschuss der Pflegekasse ist die Basis. Dazu kommen in einigen Ländern und Städten eigene Programme, manche auch ohne Pflegegrad. Der KfW-Zuschuss ist seit dem 31. Juli 2026 gestoppt.
Bundesweit
- Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI)bis 4.180 € je Maßnahme; mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung bis 16.720 €
- Pflegekasse (§ 40 Abs. 1 SGB XI)technische Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett), Zuzahlung 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel
- Gesetzliche Krankenkasse (§ 33 SGB V, Hilfsmittelverzeichnis PG 04)Kostenübernahme für Badewannenlifter, Badewannensitze/-bretter, Duschstühle/-hocker/-sitze, Duschliegen, Haltegriffe; Zuzahlung 10 %, min. 5 €, max. 10 € (§ 61 SGB V)
- KfW (Programm 159, Altersgerecht Umbauen – Kredit)Kredit bis 100 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000 € je Wohneinheit
- Träger der Eingliederungshilfe / Sozialamt (§ 113 i. V. m. § 77 SGB IX)Leistungen für Beschaffung, Umbau, Ausstattung und Erhaltung behinderungsgerechten Wohnraums (Umfang nach Bedarf)
- Gesetzliche Unfallversicherung (BG/Unfallkasse, § 41 SGB VII)Zuschuss in Höhe der behinderungsbedingten Mehrkosten (bauliche Anpassung, Umzug, Einrichtungsbeihilfe bis 2.500 €)
- Deutsche Rentenversicherung / Bundesagentur für Arbeit (§ 49 Abs. 8 Nr. 6 SGB IX)Kosten der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung behinderungsgerechter Wohnung (Einzelfall)
- Integrationsamt/Inklusionsamt (§ 185 SGB IX i. V. m. § 22 SchwbAV)Zuschuss, Zinszuschuss oder Darlehen für Anpassung/Erwerb behinderungsgerechter Wohnung oder Umzug (Höhe nach Einzelfall)
- Träger der Sozialen Entschädigung, ehem. Kriegsopferfürsorge (SGB XIV)Wohnungshilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. sozialen Teilhabe (Verweis auf § 49 Abs. 8 Nr. 6 bzw. § 77 SGB IX)
Was fast immer gilt
- Antrag vor dem Auftrag. Fast alle Programme fördern nur, was nach der Bewilligung beauftragt wird.
- Zuschüsse werden verrechnet. Landesprogramme ziehen den Pflegekassen-Zuschuss oft von den förderfähigen Kosten ab.
- Einkommensgrenzen gibt es bei vielen Landes- und Gemeindeprogrammen, bei der Pflegekasse nicht.
- Budgets sind begrenzt. Ist der Topf leer, ist Schluss bis zum nächsten Jahr.
Länder
- Baden-Württemberg: L-Bank (Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit)Darlehen bis 50.000 €, Sollzins 1,00 % (10 J. fest), Tilgungszuschuss 3 % bis 1.500 € bei vollständiger DIN 18040-2
- Bayern: Freistaat Bayern (Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Anpassung an Belange von Menschen mit Behinderung)leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 € je Wohnung (nach 5 J. Bindung erlassen), 1 % Verwaltungskostenbeitrag
- Brandenburg: ILB (WohnraumanpassungsR 2026)Zuschuss bis 12.000 € je Wohnung, für Rampen/höhenüberwindende Hilfen bis 14.000 € · bis 31.12.2028
- Hamburg: IFB Hamburg (Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum)Zuschuss bis 20.000 € je Wohnung
- Hessen: WIBank (Förderung selbstgenutztes Wohneigentum – behindertengerechter Umbau)bis 50 % der Kosten, max. 15.000 € je WE (Bad/Küche je 5.500 €, Lift 6.500 €, sonst 3.000 €)
- Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderinstitut M-V (Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen) Stand unklar30 % der förderfähigen Ausgaben, max. förderfähig 15.000 € je WE = max. 4.500 €
- Niedersachsen: NBank (Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum)Kosten bis 15.000 €: Zuschuss 30–40 %, max. 4.500–6.000 €; darüber zinsloses Darlehen (15 J.) bis 70.000 € plus Zuschuss bis 30.000 €
- Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK über Bewilligungsbehörden der Kommunen (RL Mod / Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW)zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungsnachlass, bis 200.000–220.000 € je Wohnung/Eigenheim (Düsseldorf: 1 % Zins, 25 % Tilgungsnachlass)
- Rheinland-Pfalz: ISB Rheinland-Pfalz (Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum)Darlehen bis 100.000 € (bis 4 Personen, +5.000 € je weitere), Tilgungszuschuss bis 15 % bzw. 5 % je Einkommen
- Saarland: SIKB (Wohnraumförderung Eigentum – Modernisierung)Darlehen bis 200.000 € je WE, 1,0 % fest, bis 30 J.; Tilgungszuschuss 5 % je Kind (max. 20 %)
- Sachsen: Sächsische Aufbaubank (FRL Wohnraumanpassung)80 % bis 4.000 € (rollstuhlgerecht bis 10.000 €); bei SGB II/XII 100 % bis 5.000 € (12.500 €)
- Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt MODERN – Altengerecht Umbauen)Darlehen ab 10.000 € bis voller Finanzierungsbedarf, Laufzeit 10/20/30 J.
- Schleswig-Holstein: IB.SH (Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen) Stand unklarZusatzdarlehen bis 50.000 € für besondere bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte
Städte und Kreise
- Landeshauptstadt Stuttgart Baden-Württembergindividuell 60–70 % des Eigenanteils, max. 10.000 € je Maßnahme (30.000 € je Wohnraum); pauschal 3.000 €; Außenanlagen 50 %
- Stadt Mannheim Baden-WürttembergStand unklarin der Regel 10 % der förderfähigen Kosten, bei Behinderung bis 25 %
- Stadt Walldorf Baden-Württemberg50 % der anrechenbaren Kosten, max. 18.000 €
- Gemeinde Planegg Bayernbis 100 % der förderfähigen Kosten, max. 7.000 € je Zuwendung
- Gemeinde Unterföhring BayernBauliches bis 5.000 € (Bad 3.000, Zugang 1.500, Küche/Räume je 2.000); Ausstattung bis 3.000 € (Treppenlift 1.500)
- Landeshauptstadt München / Kompetenzzentrum Barrierefreies Wohnen (Verein Stadtteilarbeit) BayernStand unklarZuwendung für Wohnungsanpassung (Höhe nicht genannt)
- Landratsamt Miltenberg (Vollzug Bayern-Programm) Bayernzinsloses Darlehen bis 10.000 €, nach 5 J. Zuschuss
- Landratsamt Passau (Vollzug Bayern-Programm) Bayernleistungsfreies Darlehen bis 10.000 €
- Stadt Nürnberg, Stab Wohnen (Vollzug Bayern-Programm) Bayernzins- und tilgungsfreies Beihilfedarlehen bis 10.000 € je Wohnung, nach 5 J. erlassen
- Main-Taunus-Kreis, Wohnungsbauförderungsstelle (Vollzug WIBank-Programm) Hessenbis 50 %, max. 15.000 € je WE (Bad/Küche 5.500 €, Lift 6.500 €)
- Stadt Frankfurt am Main, Stadtplanungsamt (Modernisierung des Wohnungsbestandes) HessenStand unklarbarrierefreier Umbau: Einzelmaßnahme 5.000 € je WE (max. 50 %); bei Gesamtmaßnahme Zusatz 2.470,59 € Zuschuss je WE
- Stadt Hameln / Stiftung Wohnungshilfe NiedersachsenStand unklarZuschuss oder zinsloses Baudarlehen (Beträge 15.000 €/2.500 € genannt, Zuordnung unklar)
- Stadt Wolfsburg, Wohnraumförderstelle Niedersachsenbis 30 % der Kosten, max. 5.000 €
- Landeshauptstadt Düsseldorf Nordrhein-Westfalenstädtischer Zuschuss bis 10.000 € je Wohnung, max. 20 % der Kosten (zusätzlich Landesdarlehen)
- Stadt Bochum (Kommunales Modernisierungsprogramm KomMod) Nordrhein-Westfalenbis 25 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000 € je Antragsteller und Jahr
- Stadt Köln (Vollzug NRW.BANK RL Mod) Nordrhein-WestfalenDarlehen mit Tilgungsnachlass bis 200.000 € je Wohnung/Eigenheim
- StädteRegion Aachen, Amt für soziale Angelegenheiten Nordrhein-WestfalenStand unklarbis 5.000 € pro Jahr, 100 % bzw. 70 % je Einkommen
- Stadt Mainz, Wohnraumförderstelle Rheinland-Pfalz30 % der Kosten (max. 20.000 €) = max. 6.000 €
- Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt SachsenStand unklar75 % der förderfähigen Baukosten, max. 3.835 € je Person und Wohnung
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