Schwellen-Schorsch

Pflegekasse lehnt Umbau ab: Widerspruch einlegen

Ablehnungen kommen vor, oft weil der Antrag zu knapp begründet war. Ein Widerspruch ist kostenlos, und eine konkrete Begründung mit Belegen hat gute Aussichten.

Stand: 7. November 2026

Häufige Ablehnungsgründe

  • Der Umbau erleichtere die Pflege nicht wesentlich – oft, weil im Antrag der Alltag nicht beschrieben wurde.
  • Die Maßnahme sei bereits begonnen oder abgeschlossen gewesen.
  • Es handle sich um ein Hilfsmittel (dann ist die Krankenkasse zuständig) oder um eine reine Modernisierung.
  • Der Höchstbetrag für diese Maßnahme sei bereits ausgeschöpft.

So begründen Sie

  1. Alltag beschreiben: Was geht heute nicht oder nur mit Hilfe? Wie oft am Tag? Was ist schon passiert (Sturz, Beinahe-Sturz)?
  2. Wirkung beschreiben: Was geht nach dem Umbau wieder selbstständig, wie wird die Pflegeperson entlastet?
  3. Belege beilegen: Stellungnahme von Hausarzt, Pflegedienst, Physio- oder Ergotherapie, Wohnberatung; Fotos der Situation.
  4. Akteneinsicht verlangen, wenn ein Gutachten der Ablehnung zugrunde liegt.

Musterschreiben

An die Pflegekasse [Name]
Versichertennummer: [Nummer]

Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum], Az. [Zeichen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen den oben genannten Bescheid
ein, mit dem mein Antrag auf Zuschuss für [Maßnahme] nach
§ 40 Abs. 4 SGB XI abgelehnt wurde.

Begründung: [Alltag, Wirkung, Belege – siehe oben]

Bitte senden Sie mir eine Kopie des Gutachtens bzw. der
Unterlagen, auf die sich die Entscheidung stützt.

Mit freundlichen Grüßen
[Name, Datum, Unterschrift]

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch?

Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Fehlt im Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Den Widerspruch können Sie zunächst ohne Begründung einlegen und die Begründung nachreichen.

Kostet ein Widerspruch etwas?

Nein, das Widerspruchsverfahren bei der Pflegekasse ist kostenlos. Auch eine spätere Klage vor dem Sozialgericht ist für Versicherte grundsätzlich gerichtskostenfrei.

Wer hilft mir beim Widerspruch?

Pflegestützpunkte, Sozialverbände wie VdK und SoVD (für Mitglieder), Verbraucherzentralen und Fachanwälte für Sozialrecht.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr und keine Rechts-, Steuer- oder Pflegeberatung. Verbindlich entscheiden Pflegekasse, Förderstelle und Finanzamt. Kostenlos und unabhängig beraten Pflegestützpunkte und Wohnberatungsstellen.